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02.07.2010 - Berlin - Vergabegesetz verabschiedet  

In Berlin wurde ein neues Vergabegesetz verabschiedet. Öffentliche Aufträge des Landes Berlin werden ab sofort nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigen mindestens 7,50 Euro pro Stunde oder den im Arbeitnehmerentsendegesetz festgeschriebenen Tariflohn zahlen.Das neue Vergabegesetz fordert neben den Mindestlohn auch ökologische Standards an künftige Auftragnehmer-/ innen, berichtet die Webseite des DGB

www.mindestlohn.de.

 

22.07.2011  

                                        Auftragsvergabe im öffentlichen Dienst
                              Mindestlohn auf dem Vormarsch

                                        www.taz.de/Auftragsvergabe-im-oeffentlichen-Dienst/!74912/