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02.07.2010 - Berlin - Vergabegesetz verabschiedet
In Berlin wurde ein neues Vergabegesetz verabschiedet. Öffentliche Aufträge des Landes Berlin werden ab sofort nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigen mindestens 7,50 Euro pro Stunde oder den im Arbeitnehmerentsendegesetz festgeschriebenen Tariflohn zahlen.Das neue Vergabegesetz fordert neben den Mindestlohn auch ökologische Standards an künftige Auftragnehmer-/ innen, berichtet die Webseite des DGB |
22.07.2011
Auftragsvergabe
im öffentlichen Dienst
Mindestlohn
auf dem Vormarsch