Aktuelles
Für die Ausübung einer Reihe gewerblicher Tätigkeiten ist es
notwendig, über entsprechende fachliche Kenntnisse und
Qualifikationen zu verfügen. Diese Kenntnisse sind gegenüber der
Gewerbemeldestelle bei der Anmeldung nachzuweisen. Die IHK ist vom
Gesetzgeber mit der Durchführung von qualifizierenden
Unterrichtungsverfahren und der Sachkundeprüfung für bestimmte
Gewerbe beauftragt. Im einzelnen sind dies die
Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe und die
Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe.