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Für die Ausübung einer Reihe gewerblicher Tätigkeiten ist es notwendig, über entsprechende fachliche Kenntnisse und Qualifikationen zu verfügen. Diese Kenntnisse sind gegenüber der Gewerbemeldestelle bei der Anmeldung nachzuweisen. Die IHK ist vom Gesetzgeber mit der Durchführung von qualifizierenden Unterrichtungsverfahren und der Sachkundeprüfung für bestimmte Gewerbe beauftragt. Im einzelnen sind dies die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe und die Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe.